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Schüler mit einer Behinderung, z.B. einer Hörschädigung, werden sowohl an Förderschulen als auch an Allgmeinen Schulen beschult.
Im Gemeinsamen Unterricht an Allgemeinen Schulen (GU) werden in der Regel einzelne hörgeschädigte Schüler stundenweise durch Lehrer der Schule für Hörgeschädigte betreut. Der GU ist prinzipiell an allen Regelschulen des Landes und in allen Jahrgangsstufen möglich. Voraussetzung hierfür sind entsprechende personelle und sächliche Gegebenheiten, die im Einzelnen geprüft werden müssen.
Sind an einer Schule mehrere hörgeschädigte Schüler einer Jahrgangsstufe, wird die gemeinsame Beschulung in einer Klasse befürwortet.
Die Arbeit der GU-Lehrer umfasst die Kernbereiche Beratung und Förderung.
GU-Lehrer beraten hörgeschädigte Schüler und deren Erziehungsberechtigte, Lehrer, Mitschüler, Schulleitung und Schulaufsicht.
Inhalte der Beratungstätigkeit sind:
Die Förderung der Schüler kann je nach individuellem Bedarf beinhalten:
Die individuelle Förderung kann stattfinden in Form von Einzel- oder Kleingruppenförderung sowie im Rahmen des Klassenunterrichtes.
Über die konkrete Arbeit an den jeweiligen Allgemeinen Schulen hinaus bietet das GU-Team regelmäßig Informationsveranstaltungen in der Hörgeschädigtenschule für Kollegen der Allgemeinen Schulen an.