Landschaftsverband Rheinland - Qualität für Menschen

Foto: Bildleiste von fruehfoerderung

Schrift: größer/kleiner
Inhaltsverzeichnis

Frühförderung

Erfassung der 0-3 jährigen hörgeschädigten Kinder auf der Grundlage interdisziplinärer Diagnostik

Partnerschaftliche kooperative Zusammenarbeit zwischen Eltern, Pädagogen und Therapeuten

In der Regel eine Stunde wöchentlich im Elternhaus unter Einbeziehung mindestens einer Bezugsperson, z.B. der Mutter

Kostenfrei und ohne Abrechnung mit den Krankenkassen

Einzelförderung nach einem handlungsorientierten, lautsprachlich-hörgerichteten Förderkonzept

Unterstützende Anleitung der Eltern bei der Durchführung des ganzheitlichen Förderprogramms

Die Spielgruppe Ohrenbär als ergänzendes Gruppenangebot für Eltern und Kinder in den Räumen der Förderschule.

 

 

Ambulante Maßnahmen

Förderung hörgeschädigter Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt

In der Regel eine Stunde wöchentlich im Regelkindergarten, Integrativen Kindergarten oder im Heilpädagogischen Kindergarten

Ziel ist die Unterstützung des Kindes bei der Integration in sein tägliches Umfeld

Weiterhin enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus

Zusammenarbeit bezieht alle ein, die im Kindergarten an der Förderung des Kindes mitwirken: Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte unterschiedlicher therapeutischer Richtungen (Logopädie, Ergotherapie, etc.)

Kostenfrei und ohne Abrechnung mit den Krankenkassen

Beratung und Begleitung der Eltern durch die Frühförderfachkraft bei der Wahl der geeigneten Schule, sofern gewünscht

Vorschulkinder können an der wöchentlich angebotenen Vorschulgruppe in der Förderschule teilnehmen, sofern die Eltern dies möchten

Die Spielgruppe Windradtreff als ergänzendes Gruppenangebot für Eltern und Kinder in den Räumen der Förderschule

 

Aktuelles

 

 


empfohlene Links