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Inhaltsverzeichnis
Sie sind hier: LVR-Förderschule Krefeld - Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation > Frühförderung
Erfassung der 0-3 jährigen hörgeschädigten Kinder auf der Grundlage interdisziplinärer Diagnostik
Partnerschaftliche kooperative Zusammenarbeit zwischen Eltern, Pädagogen und Therapeuten
In der Regel eine Stunde wöchentlich im Elternhaus unter Einbeziehung mindestens einer Bezugsperson, z.B. der Mutter
Kostenfrei und ohne Abrechnung mit den Krankenkassen
Einzelförderung nach einem handlungsorientierten, lautsprachlich-hörgerichteten Förderkonzept
Unterstützende Anleitung der Eltern bei der Durchführung des ganzheitlichen Förderprogramms
Die Spielgruppe Ohrenbär als ergänzendes Gruppenangebot für Eltern und Kinder in den Räumen der Förderschule.
Förderung hörgeschädigter Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt
In der Regel eine Stunde wöchentlich im Regelkindergarten, Integrativen Kindergarten oder im Heilpädagogischen Kindergarten
Ziel ist die Unterstützung des Kindes bei der Integration in sein tägliches Umfeld
Weiterhin enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus
Zusammenarbeit bezieht alle ein, die im Kindergarten an der Förderung des Kindes mitwirken: Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte unterschiedlicher therapeutischer Richtungen (Logopädie, Ergotherapie, etc.)
Kostenfrei und ohne Abrechnung mit den Krankenkassen
Beratung und Begleitung der Eltern durch die Frühförderfachkraft bei der Wahl der geeigneten Schule, sofern gewünscht
Vorschulkinder können an der wöchentlich angebotenen Vorschulgruppe in der Förderschule teilnehmen, sofern die Eltern dies möchten
Die Spielgruppe Windradtreff als ergänzendes Gruppenangebot für Eltern und Kinder in den Räumen der Förderschule